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   FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 1137/07   

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https://dejure.org/2014,43678
FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 1137/07 (https://dejure.org/2014,43678)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.07.2014 - 1 K 1137/07 (https://dejure.org/2014,43678)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 1 K 1137/07 (https://dejure.org/2014,43678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Investitionszulage: keine Übernahme einer fehlerhaften Einordnung eines Betriebs durch die Finanzgerichte - Einordnung einer thermischen Beseitigung - Lieferung von Betonschotter als Endprodukt nicht investitionszulagenbegünstigt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Investitionslagenbegünstigung eines überwiegend im Bereich des Recyclings wertschöpfenden Unternehmens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Investitionszulage für einen im Streitjahr 2005 neben Recycling auch noch in anderen, nicht zulagebegünstigten Bereichen tätigen und deswegen als Mischbetrieb einzustufenden Betrieb bei fehlenden Nachweisen zu den Wertschöpfungsanteilen der einzelnen Tätigkeiten ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Investitionszulage für einen im Streitjahr 2005 neben Recycling auch noch in anderen, nicht zulagebegünstigten Bereichen tätigen und deswegen als Mischbetrieb einzustufenden Betrieb bei fehlenden Nachweisen zu den Wertschöpfungsanteilen der einzelnen Tätigkeiten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 22.09.2011 - III R 14/09

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 1137/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (beispielhaft Urteil vom 22. September 2011 III R 14/09, BFH/NV 2012, 451) bestimmt sich der Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht auch für frühere Gesetzesfassungen nach der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Klassifikation bestimmt.

    b) In einem Rechtsstreit über die Frage, ob ein Betrieb zum verarbeitenden Gewerbe, hier nach Abschn. D der WZ 2003 gehört, haben die Finanzgerichte die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen festzustellen und zu würdigen und können hierbei auf das Expertenwissen der Statistikämter zurückgreifen, dürfen aber eine fehlerhafte statistische Einordnung nicht übernehmen (BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 14/09, BFH/NV 2012, 451).

  • BFH, 22.12.2011 - III R 1/10

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 1137/07
    Die Lieferung von Betonschotter, welcher als Endprodukt - Unterbau im Straßenbau - verwandt wird, ist dem nicht investitionszulagenbegünstigten Bereich Bergbau und Gewinnen von Steinen und Erden und nicht dem Recycling zuzuordnen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 2007 III R 69/06, BFH/NV 2007, 1187; vom 22. Dezember 2011 III R 1/10, BFH/NV 2012, 1654; vom 26. Juli 2012 III R 43/11, BFH/NV 2013, 86).

    Die Feststellungslast für das Vorliegen dieser Förderungsvoraussetzungen trägt die Klägerin (vgl. BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 1/10, BFH/NV 2012, 1654).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 1137/07
    Diese Klassifikation wird zulässiger Weise wie ein Gesetz ausgelegt und auf den konkreten Fall angewendet; insbesondere beruht sie auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG] vom 31. Mai 2011 1 BvR 857/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung [HFR] 2011, 903).
  • BFH, 26.07.2012 - III R 43/11

    Zulagenrechtliche Einordnung eines Betriebs mit Hilfe der Klassifikation der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 1137/07
    Die Lieferung von Betonschotter, welcher als Endprodukt - Unterbau im Straßenbau - verwandt wird, ist dem nicht investitionszulagenbegünstigten Bereich Bergbau und Gewinnen von Steinen und Erden und nicht dem Recycling zuzuordnen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 2007 III R 69/06, BFH/NV 2007, 1187; vom 22. Dezember 2011 III R 1/10, BFH/NV 2012, 1654; vom 26. Juli 2012 III R 43/11, BFH/NV 2013, 86).
  • BFH, 25.01.2007 - III R 69/06

    Verarbeitendes Gewerbe

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 1137/07
    Die Lieferung von Betonschotter, welcher als Endprodukt - Unterbau im Straßenbau - verwandt wird, ist dem nicht investitionszulagenbegünstigten Bereich Bergbau und Gewinnen von Steinen und Erden und nicht dem Recycling zuzuordnen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 2007 III R 69/06, BFH/NV 2007, 1187; vom 22. Dezember 2011 III R 1/10, BFH/NV 2012, 1654; vom 26. Juli 2012 III R 43/11, BFH/NV 2013, 86).
  • BFH, 01.07.1983 - III R 161/81

    Für Außenanlagen gilt als Beginn der Herstellung i. S. des § 4b InvZulG 1975 auch

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 1137/07
    Außenanlagen, wie z.B. Hofbefestigungen, Befestigungen für Stellplätze, Einfriedungen, Zäune, Straßen, Brücken, Regenwasserauffanganlagen sind bei betrieblich genutzten Gebäuden keine Gebäudebestandteile, sondern selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter (BFH-Urteil vom 1. Juli 1983 III R 161/81, BStBl II 1983, 686) und daher nach § 2 Abs. 2 InvZulG 2005 nicht investitionszulagenbegünstigt.
  • BFH, 23.10.2002 - III R 40/00

    InvZulG : Umgruppierung in nicht begünstigten Wirtschaftszweig

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 1137/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23. Oktober 2002 III R 40/00, BStBl II 2003, 360), auf der das BMF-Schreiben fußt, darf sich die Umgruppierung eines Betriebs von einem investitionszulagebegünstigten Wirtschaftszweig in einen nicht begünstigten Wirtschaftszweig aufgrund der geänderten Auffassung einer Behörde aus Vertrauensschutzgründen regelmäßig nicht auf abgeschlossene Investitionen auswirken.
  • BFH, 17.04.2008 - III R 100/06

    Abgrenzung des Handels vom verarbeitenden Gewerbe

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 1137/07
    Die Zuordnung sog. Mischbetriebe richtet sich nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, der in erster Linie danach zu bestimmen ist, auf welche der Tätigkeiten der größte Wertschöpfungsanteil entfällt (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2006 III R 28/04, BFH/NV 2007, 1185; vom 17. April 2008 III R 100/06, BFH/NV 2008, 1531).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 28/04

    InvZul - Berechnung der Wertschöpfungsanteile

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 1137/07
    Die Zuordnung sog. Mischbetriebe richtet sich nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, der in erster Linie danach zu bestimmen ist, auf welche der Tätigkeiten der größte Wertschöpfungsanteil entfällt (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2006 III R 28/04, BFH/NV 2007, 1185; vom 17. April 2008 III R 100/06, BFH/NV 2008, 1531).
  • BFH, 10.04.1992 - III R 142/90

    Zulagenrechtliche Gleichstellung von Anträgen gem. § 4 BimSchG und § 4b Abs. 2 S.

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 1137/07
    Wie bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben sei - dies in Fortführung der Grundsätze des Urteils des BFH vom 10. April 1992 (III R 142/90, BStBl. 1992, 632) - Investitionsbeginn die Antragstellung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
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